Obwohl das Tierschutzproblem der Qualzucht in Fachkreisen seit Jahrzehnten
thematisiert wird und das Qualzuchtverbot in seiner geltenden Fassung bereits 2008 im TSchG verankert wurde, muss – trotz zweifellos vorhandener Bemühungen einzelner Züchter und Zuchtorganisationen – davon ausgegangen werden, dass es nach wie vor ungelöst ist. Zudem stellt sich auch dann, wenn sämtliche Akteure die einschlägigen tierschutzrechtlichen Anforderungen befolgen würden, die Frage, ob es moralisch gerechtfertigt werden könnte, Hunde mit wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu züchten, selbst wenn dies nur auf einen Übergangszeitraum beschränkt ist.
Es geht bei den ethischen Aspekten der Qualzucht um eine durch rationale Einsicht geprägte Perspektive, die auf der Prämisse aufbaut, dass es gute Gründe dafür gibt, warum wir Tiere moralisch berücksichtigen sollten. Diese basieren im Wesentlichen auf den aktuellen Erkenntnissen der Biologie der Tiere. Wir akzeptieren hier den Ansatz, dass zumindest Säugetiere und Vögel, aber höchstwahrscheinlich auch Fische leidensfähig sind, das heißt, dass sie Schmerzen fühlen können. Darüber hinaus ist es durchaus plausibel, ihnen weitere aversive Gefühle wie Angst und Frustration zuzugestehen. Und diese Fähigkeiten stellen die Basis eines empirischen, also erfahrbaren, Wohlbefindens dar. Man kann daher argumentieren, dass Tiere, weil sie ein erfahrbares Wohlbefinden haben, auf eine Art und Weise geschädigt oder unterstützt werden können, die moralisch zählt (Palmer 2010).