Tier oder Sache? Was ist ein Hund wert?

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Bis noch vor einigen Jahren galten Hunde, so wie überhaupt alle Tiere, als Sachen. Rechtlich wurde nur unterschieden zwischen Menschen und Sachen: »Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt«, so das 1812 in den »deutschen Erbländern« des Kaisertums Österreich in Kraft getretene Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das bis heute – allerdings mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen – angewandt wird. Das entsprechende rechtliche Pendant zum AGBG in Österreich ist in Deutschland das 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch. In beiden Gesetzeswerken wurden rechtlich nur zwei Rechtsstellungen unterschieden: Menschen und Sachen. Das galt in Österreich bis 1988 und in Deutschland bis 1990, als die Rechtsstellung der Tiere verbessert werden sollte, wonach Tiere in beiden Ländern nun eine eigene Rechtsstellung erhielten. Ob es sich wirklich um eine eigene Rechtsstellung handelt, darüber lässt sich diskutieren. Denn neben Menschen und Sachen gibt es nun nicht ein Drittes. Es wird nämlich nur festgeschrieben, dass Tiere keine Sachen sind. Was sie denn nun sind, wird nicht festgelegt und in beiden Ländern sind weiterhin die Gesetze für Sachen auch auf Tiere anzuwenden, außer es gibt davon abweichende Regelungen. Dennoch ist aber die ausdrückliche rechtliche Festlegung, dass Tiere keine Sachen sind, mehr als ein bloß symbolischer Akt, der allenfalls eine Bewusstseinsänderung der Gesellschaft begünstigen sollte. Wie sich das nun konkret auf die Rechtsprechung bei Tieren auswirkt, darüber hat die dogodu-Redaktion eine entsprechende juristische Expertise aus Deutschland und Österreich eingeholt. Da die Verbesserung der Rechtslage von Tieren in Österreich drei Jahre vor der in Deutschland erfolgt ist, hat die österreichische Juristin Dr. Susanne Chyba das erste Wort, gefolgt vom Beitrag des deutschen Juristen Dr. Eugène Beaucamp:

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