Auch ein Tierheim steht nicht über dem Gesetz oder kann – wie Behörden – Entscheidungen selbst zwangsvollstrecken.
Meint ein Tierheim, ein vermitteltes Tier sei bei seinem Besitzer nicht gut aufgehoben, darf es dieses nicht einfach eigenmächtig zurückholen – selbst wenn der Besitzer womöglich gegen Vereinbarungen im Überlassungsvertrag (möglicherweise einem Schutzvertrag, von Juristen meist als Kaufvertrag eingeordnet) verstoßen hat. Mögliche Ansprüche muss das Tierheim gerichtlich durchsetzen, so das AG Hanau (Beschluss vom 04.01.2024 – 98 C 98/23). Hier ein konkretes Beispiel: