EU-Heimtierausweis allein genügt bei Reisen mit Hund oft nicht

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Teilweise Bandwurm-Behandlung wenige Tage vor Einreise erforderlich

Wien/Europa-weit (APA) – Bei Urlaubsreisen ins Ausland mit Hund sollte der EU-Heimtierausweis immer dabei sein. „Dieser ist beim Tierarzt erhältlich und gilt als Bestätigung, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet ist“, informiert ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. „Je nach Reiseland sind unterschiedliche Gesundheitsnachweise für das Tier erforderlich“, so die Warnung der Expertin.

Für Reisen nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei und die Ukraine ist ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Abreise verpflichtend. Ansonsten kann die Rückreise in die EU problematisch werden. „Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen verlangen eine Bandwurm-Behandlung. Diese muss in der Regel ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden“, betonte die ÖAMTC-Expertin.

Auch auf der Durchreise muss in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitgenommen werden. Es darf nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der Landessprache ausgestellt sein. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Für Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) gelten laut Kosnar oft noch strengere Vorschriften. Weitere Einreisebestimmungen für Hunde und wichtige Informationen über das jeweilige Urlaubsland bietet die ÖAMTC-App „Meine Reise“ unter www.oeamtc.at/meinereise.

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