Gesetzesänderung soll illegalem Welpenhandel Riegel vorschieben

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Eine Gesetzesänderung soll dem illegalen Handel mit Welpen einen Riegel vorschieben: Künftig werde die Einfuhr nur mit Tollwutimpfung erlaubt sein, sieht ein Verordnungsentwurf von Tierschutzminister Wolfgang Mückstein (Grüne) vor. Welpen dürfen erst ab zwölf Wochen geimpft werden, es dauert weitere drei Wochen, um den Impfschutz auszubilden. Tierschützer begrüßten die angestrebte Rechtsanpassung, seit Jahren hatten sie auf ein Ende der heimischen Ausnahmeregelung gedrängt.

„Wie ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, besteht die Gefahr, dass durch den frühzeitigen Import von Welpen die Tollwut nach Österreich transportiert wird“, berichtete das Gesundheitsministerium am Montag. Die Novellierung der Binnenmarktverordnung soll das Geschäft erschweren. „Der illegale Welpenhandel ermöglicht hohe Gewinne bei geringem Risiko, er ist eine profitable Einkommensquelle für kriminelle Netzwerke. Dabei werden Welpen häufig viel zu früh von der Mutter getrennt und langen Reisen quer durch Europa ausgesetzt“, sagte Mückstein.

Man hoffe auf rasche Umsetzung, vor allem aber auf konsequenten Vollzug durch die Behörden, so Vier Pfoten. Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien, forderte weitere Änderungen im Tierschutzgesetz, darunter eine Anpassung der Regelungen für das öffentliche Anbieten im Internet.

In der Corona-Pandemie sei die Zahl der an Parvovirose erkrankten Welpen – eine für unter zweifelhaften Umständen importierte Tiere typische, oft tödliche Infektionskrankheit – „alleine auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien um 40 Prozent gestiegen“, sagte Persy. Die Nachfrage sei so hoch, dass professionelle Händler „am Fließband“ Welpen „produziert“ oder in den östlichen Nachbarländern eingekauft hätten. In Wien seien rund 70 Prozent mehr Sachkundenachweise für neue Halter ausgestellt worden. „Die Suchanfragen zum Thema ‚Welpen kaufen‘ sind während Corona um 120 Prozent gestiegen.“ Die Tierschutzombudsstelle erreichte dann eine Vielzahl an Meldungen von verzweifelten Herrln und Frauerln, die mit kranken Tieren überfordert waren.

Bisher können Hunde- und Katzenwelpen ohne Tollwutimpfung ab acht Wochen ins Land gebracht werden. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin muss nur bescheinigen, dass das Tier seit Geburt am selben Ort ohne Kontakt mit wildlebenden Tieren gehalten wurde. (Quelle: APA)

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