Ob ein Mieter in der Wohnung einen Hund halten darf, hängt zunächst von der getroffenen Regelung im Mietvertrag ab. Ist darin die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt oder verboten, ist die Sache bereits klar. Anders ist es, wenn sich im Mietvertrag über die Tierhaltung keine Aussage findet, so Rechtsanwältin Dr. Susanne Chyba. Hier die rechtliche Situation in Österreich und Deutschland:
Hundehaltung in der Mietwohnung


Ein Artikel von:
Dr. Susanne Chyba
Dr. Susanne Chyba ist Rechtsanwältin in St. Pölten mit Sprechstelle in Wien und hat sich unter anderem auf Tierrecht spezialisiert.
Chyba & Engelmayer Rechtsanwälte OG
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